Service/Formulare

Hier stellen wir demnächst Formulare für Sie bereit, über die Sie einen Teil der Kommunikation mit uns online abwickeln können (z.B. Anmeldung und Abmeldung oder Zählerstandsmeldung).

Umzug-Tipps

Bei aller Hektik, die ein Umzug mit sich bringt, sollten Sie auf keinen Fall vergessen, sich bei Ihrem regionalen Stromversorger an-, um- oder auch abzumelden. Folgende Tipps für Einzug oder Auszug sollten Sie unbedingt beachten.

 

Einzug

Spätestens am Einzugstag schriftlich oder telefonisch anmelden.
Für den Vertragsabschluss brauchen wir folgende Daten von Ihnen:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Zählernummer
  • Zählerstände
  • Einzugsdatum (Tag der Schlüsselübergabe)
  • Name des Vermieters (falls bekannt)

Für die Anmeldung können Sie das Formular auf dieser Seite nutzen.
Das Zustandekommen des Vertrages wird von der Stromversorgung Seebruck eG schriftlich bestätigt.

Falls Sie möchten, können Sie uns auch sofort eine Einzugsermächtigung erteilen (SEPA-Lastschriftmandat).

Auszug

Teilen Sie uns Ihren Auszug bitte sobald wie möglich mit. Für die Um- und Abmeldung können Sie das Formular auf dieser Seite nutzen.

Für die Endabrechnung braucht die Stromversorgung Seebruck eG folgende Angaben von Ihnen:

  • Kundennummer
  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Auszugsdatum (Tag der Schlüsselübergabe)
  • neue Anschrift
  • neue Bankverbindung (wenn die Schlussabrechnung von einem anderen Konto als bisher abgebucht werden soll)
  • oder einen Hinweis, dass die Endabrechnung nicht mehr abgebucht werden soll
  • notieren Sie am Tag der Wohnungsübergabe den Zählerstand und teilen Sie uns diesen so bald wie möglich schriftlich oder telefonisch mit

Mit der Abbuchung der Endabrechnung erlischt die Einzugsermächtigung.

Für Stromkunden

Für Bauherren

Für Einspeiser

Sie möchten auf Ihrem Dach eine Photovoltaik-Anlage errichten? Nachfolgend finden Sie die Formulare und wichtigsten Informationen für Sie als zukünftigen Solarstrom-Erzeuger.

Vergütungs-Abschlagszahlungen

Wir als Verteilnetzbetreiber (VNB) zahlen monatlich einen Abschlagsbetrag für die gesetzlich garantierte Vergütung für den jeweiligen Vormonat an die Anlagenbetreiber. Die Höhe des Abschlagsbetrages variiert je nach im Vormonat erfolgter Sonneneinstrahlung (Berechnung nach sog. „Referenzmessverfahren“). Im Dezember erfolgt die Jahresablesung mit darauffolgender Jahresabrechnung der tatsächlichen Jahreseinspeisung.

Für Elektrofahrzeuge

  1. Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug zu Hause laden? Finden Sie hier eine Checkliste für den Netzanschluss Ihrer Ladeeinrichtung.
  2. Sie möchten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge installieren? Nachfolgend finden Sie das Formular für die Anmeldung.
    Ladeeinrichtungen mit einem Anschlusswert bis 11 kW sind anmeldepflichtig.
    Ladeeinrichtungen mit einem Anschlusswert > 11 kW sind genehmigungspflichtig.

Datenschutzerklärung*

10 + 1 =

Adresse

Stromversorgung Seebruck eG
Haushoferstraße 20 
83358 Seebruck

Telefon

+49 8667 471
Bürozeiten: Mo. - Fr. von 8 - 12 Uhr

Liste mit Bereitschaftsdiensten